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Pflege

Pflegegrad 2: Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der häufigste anerkannte Pflegegrad in Deutschland. Er eröffnet Anspruch auf mehrere Leistungen der Pflegeversicherung, die sich kombinieren lassen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung

Wer bei Pflegegrad 2 zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält 347 € Pflegegeld im Monat. Wird stattdessen ein professioneller Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegekasse bis zu 761 € als Pflegesachleistung.

Beide Leistungen lassen sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung), wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Aufgaben teilen.

Zusätzliche Leistungen

Unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistung steht jeder Person mit Pflegegrad 2 zusätzlich der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu, verwendbar für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen.

Hinzu kommen bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.

Bei Bedarf stehen außerdem Verhinderungspflege (bis 1.685 €/Jahr) und Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr) zur Verfügung.

So beantragen Sie Pflegegrad 2

Der Antrag wird formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt — telefonisch oder schriftlich reicht aus. Anschließend beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung nach dem NBA-Verfahren.

Der Moin Pflegeassistent führt Sie kostenlos Schritt für Schritt durch den Antrag und erstellt das fertige PDF für Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

347 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung — der Pflegegeldanteil wird dann entsprechend gekürzt.

Steht mir bei Pflegegrad 2 der Entlastungsbetrag zu?

Ja, 125 € monatlich zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Pflegegrad 2 jetzt beantragen