Pflegesachleistung
Leistungen eines professionellen Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegesachleistungen sind Betreuungs- und Pflegeeinsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, die direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet werden — die pflegebedürftige Person muss nicht in Vorleistung gehen.
Die monatlichen Höchstbeträge steigen mit dem Pflegegrad: Pflegegrad 2 bis 761 €, Pflegegrad 3 bis 1.432 €, Pflegegrad 4 bis 1.778 €, Pflegegrad 5 bis 2.200 €.
Typische Leistungen sind Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung durch geschultes Fachpersonal.
Wird der Höchstbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Restbetrag anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden (Kombinationsleistung).
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