Pflegegrad
Die fünfstufige Skala, die den Grad der Pflegebedürftigkeit und damit die Höhe der Pflegeleistungen bestimmt.
Der Pflegegrad drückt aus, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist, und reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).
Ermittelt wird der Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst anhand des NBA-Verfahrens, das sechs Lebensbereiche bewertet und daraus einen Gesamtpunktwert errechnet.
Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Hilfen wie Wohnraumanpassung oder Pflegehilfsmittel.
Ein Antrag kann formlos bei jeder gesetzlichen oder privaten Pflegekasse gestellt werden — der Moin Pflegeassistent begleitet Sie kostenlos durch den gesamten Prozess.
Verwandte Begriffe
Betroffen? Der Pflegeassistent hilft kostenlos weiter.
Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch — Schritt für Schritt zum fertigen PDF Ihrer Pflegekasse.
Zum Pflegeassistenten