Widerspruch (Pflegegrad)
Das rechtliche Mittel, um sich gegen einen abgelehnten oder zu niedrig eingestuften Pflegegradbescheid zu wehren.
Wer mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen — die Frist ist unbedingt einzuhalten.
Eine kurze, formlose Widerspruchsmitteilung reicht zunächst aus, um die Frist zu wahren; die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
Zur Begründung eignen sich ein Pflegetagebuch, ärztliche Atteste und eine Stellungnahme des Hausarztes, die die im MD-Gutachten dokumentierte Selbstständigkeit widerlegen.
Rund jeder zweite Widerspruch führt laut Sozialverbänden zu einer höheren Einstufung — kostenlose Unterstützung bieten unter anderem VdK und Sozialverband Deutschland.
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