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Pflege

Pflegegeld

Ein monatlicher Geldbetrag für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden — also ohne einen zugelassenen Pflegedienst zu beauftragen.

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 2 = 347 €/Monat, Pflegegrad 3 = 599 €/Monat, Pflegegrad 4 = 800 €/Monat, Pflegegrad 5 = 990 €/Monat. Ab Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Das Geld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung — es gibt keine Nachweispflicht, wofür es ausgegeben wird, häufig wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.

Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung), wenn teilweise ein Pflegedienst und teilweise Angehörige die Pflege übernehmen.

Betroffen? Der Pflegeassistent hilft kostenlos weiter.

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