Kombinationsleistung
Die Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung bei anteiliger Pflege durch Angehörige und Pflegedienst.
Bei der Kombinationsleistung wird ein Teil der Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst (Sachleistung) und der andere Teil durch Angehörige übernommen — das anteilige Pflegegeld wird entsprechend gekürzt ausgezahlt.
Beispiel: Wird nur die Hälfte des Sachleistungsbetrags für den Pflegedienst genutzt, erhält die pflegebedürftige Person 50 % des vollen Pflegegeldes zusätzlich.
Die Kombination muss bei der Pflegekasse beantragt und für mindestens sechs Monate gewählt werden — eine Anpassung ist danach monatlich möglich.
Diese Leistungsform eignet sich besonders, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, für bestimmte Aufgaben (z. B. Körperpflege) aber professionelle Unterstützung sinnvoll ist.
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