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Pflege

Entlastungsbetrag

Ein monatlicher Betrag von 125 Euro für alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) für Unterstützungsangebote im Alltag.

Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause gepflegt werden — unabhängig davon, ob sie zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen.

Er beträgt pauschal 125 € pro Monat und darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote zur Entlastung im Alltag verwendet werden, etwa Betreuungsgruppen, Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter.

Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann gebündelt eingesetzt werden.

Die Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse — eine Erstattung ist aber auch gegen Vorlage von Rechnungen möglich.

Betroffen? Der Pflegeassistent hilft kostenlos weiter.

Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch — Schritt für Schritt zum fertigen PDF Ihrer Pflegekasse.

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