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Pflege

Verhinderungspflege

Finanzielle Unterstützung, wenn die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige verhindert ist, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit.

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) springt ein, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen anderen Termin.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr für eine Ersatzpflegekraft, seit 2024 kombinierbar mit nicht genutzten Beträgen der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 €.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die Hauptpflegeperson die Pflege bereits sechs Monate lang übernommen hat.

Verhinderungspflege kann durch andere Angehörige, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste erbracht werden — bei Verwandten ersten und zweiten Grades gelten reduzierte Erstattungssätze.

Betroffen? Der Pflegeassistent hilft kostenlos weiter.

Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch — Schritt für Schritt zum fertigen PDF Ihrer Pflegekasse.

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