Verhinderungspflege
Finanzielle Unterstützung, wenn die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige verhindert ist, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit.
Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) springt ein, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen anderen Termin.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr für eine Ersatzpflegekraft, seit 2024 kombinierbar mit nicht genutzten Beträgen der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 €.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die Hauptpflegeperson die Pflege bereits sechs Monate lang übernommen hat.
Verhinderungspflege kann durch andere Angehörige, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste erbracht werden — bei Verwandten ersten und zweiten Grades gelten reduzierte Erstattungssätze.
Verwandte Begriffe
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