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Pflege

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete, vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung — beispielsweise zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen, ab Pflegegrad 2.

Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können die Kurzzeitpflege ergänzen und umgekehrt — dadurch lassen sich in Summe deutlich höhere Beträge nutzen.

Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse gestellt werden, da Plätze in Kurzzeitpflege-Einrichtungen oft knapp sind.

Betroffen? Der Pflegeassistent hilft kostenlos weiter.

Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch — Schritt für Schritt zum fertigen PDF Ihrer Pflegekasse.

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