Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete, vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung — beispielsweise zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen, ab Pflegegrad 2.
Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können die Kurzzeitpflege ergänzen und umgekehrt — dadurch lassen sich in Summe deutlich höhere Beträge nutzen.
Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse gestellt werden, da Plätze in Kurzzeitpflege-Einrichtungen oft knapp sind.
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