Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?
Ein Unfall oder eine Demenz kann dazu führen, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer dann für Sie handelt — und verhindert, dass ein Gericht eine fremde Person als Betreuer bestellt.
Was eine Vorsorgevollmacht regelt
Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln: bei Bankgeschäften, Verträgen mit Pflegediensten oder Heimen, Behördenanträgen und in Gesundheitsfragen.
Wichtig: Die Vollmacht kann sich auf einzelne Bereiche beschränken oder umfassend sein. Eine umfassende Vollmacht sollte nur jemand erhalten, dem Sie vollständig vertrauen.
Schriftform und notarielle Beglaubigung
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Vorsorgevollmacht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 167 BGB). Die früher oft verlangte notarielle Beglaubigung ist für die Wirksamkeit nicht zwingend.
Für bestimmte Entscheidungen verlangen Banken und Grundbuchämter dennoch eine beglaubigte oder notarielle Vollmacht. Wer Immobilien oder Konten einbeziehen will, sollte sich vorher beraten lassen.
Die richtige Person wählen
Sprechen Sie mit der Person, bevor Sie sie einsetzen — eine Vollmacht ist Vertrauenssache und bedeutet Verantwortung. Oft ist es sinnvoll, eine Ersatzperson zu benennen.
Halten Sie das Original an einem Ort, den Ihre Vertrauensperson im Ernstfall findet, und informieren Sie Ihre Ärzte darüber, dass eine Vollmacht existiert.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzen sich: Die Vollmacht benennt, wer handelt; die Betreuungsverfügung sagt, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls es doch dazu kommt.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Notar für die Vorsorgevollmacht?
Für die Wirksamkeit genügt seit 2023 die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Einzelne Stellen wie Banken oder Grundbuchämter verlangen aber eine Beglaubigung.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja — entweder gemeinsam (nur zusammen) oder als Haupt- und Ersatzbevollmächtigte.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, oft eine Person aus dem Umfeld oder, wenn keine geeignete Person vorliegt, einen Berufsbetreuer.
Gilt die Vorsorgevollmacht auch bei Demenz?
Ja, sie gilt weiter — wichtig ist, dass sie zu einem Zeitpunkt errichtet wurde, an dem Sie geschäftsfähig waren.