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Recht

Betreuungsverfügung

Eine Willenserklärung, die dem Betreuungsgericht eine gewünschte Person als gesetzlichen Betreuer vorschlägt.

Existiert keine Vorsorgevollmacht und wird ein gesetzlicher Betreuer nötig, kann eine Betreuungsverfügung dem Gericht mitteilen, welche Person als Betreuer bestellt werden soll.

Anders als bei der Vorsorgevollmacht entscheidet weiterhin das Betreuungsgericht — die Verfügung ist aber eine starke Empfehlung, von der nur aus triftigem Grund abgewichen wird.

Zusätzlich lassen sich in der Betreuungsverfügung Wünsche zur Lebensgestaltung festhalten, etwa zum bevorzugten Pflegeheim oder zum Umgang mit dem eigenen Vermögen.

Für die meisten Menschen ist eine Vorsorgevollmacht die einfachere und schnellere Alternative, da sie die gerichtliche Betreuung von vornherein vermeidet.

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