Patientenverfügung
Eine schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden.
In einer Patientenverfügung legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, falls sie sich später nicht mehr äußern kann.
Sie ist für Ärzte und Bevollmächtigte rechtlich bindend, sofern die beschriebene Situation eindeutig auf die aktuelle Lage zutrifft.
Wichtig ist eine möglichst konkrete Formulierung — pauschale Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen rechtlich oft nicht aus.
Die Patientenverfügung sollte zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erstellt und an einem griffbereiten Ort aufbewahrt werden, etwa im Notfallausweis vermerkt.
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