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Recht

Vorsorgevollmacht

Eine Urkunde, mit der eine Vertrauensperson bevollmächtigt wird, im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit zu handeln.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person selbst, wer im Fall von Krankheit oder Unfall wichtige Entscheidungen für sie treffen darf — ohne dass ein gerichtlich bestellter Betreuer nötig wird.

Die Vollmacht kann sich auf Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und Behördenkontakte erstrecken und lässt sich individuell einschränken oder erweitern.

Für bestimmte Entscheidungen, etwa gefährliche Heileingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen, muss die Vollmacht ausdrücklich und schriftlich diese Bereiche benennen.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht in jedem Fall Pflicht, wird aber empfohlen, sobald Immobilien- oder Bankgeschäfte betroffen sind.

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