Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt
Wer einen Angehörigen pflegt, darf selbst krank werden oder in Urlaub fahren. Die Verhinderungspflege finanziert in dieser Zeit eine Ersatzpflegekraft — vorausgesetzt, der Antrag kommt rechtzeitig.
Voraussetzungen
Die pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt werden. Die Verhinderung ist auf insgesamt sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
Die Ersatzpflege kann eine andere Privatperson, ein Pflegedienst oder eine Einrichtung sein. Wichtig: Die Ersatzperson darf nicht mit der pflegenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht im selben Haushalt leben.
Wie viel die Kasse zahlt
Die Kasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige gilt zusätzlich eine Obergrenze pro Stunde.
Der Betrag lässt sich mit nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken: um bis zu 843 €, insgesamt also bis 2.528 € im Jahr.
Wird die Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet, sind auch einzelne Tage oder Stunden möglich — Sie müssen nicht sechs Wochen am Stück nehmen.
Antrag und Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Verhinderungspflege gestellt werden. Wer erst nach dem Urlaub einreicht, riskiert die Ablehnung.
Praktisch bewährt: Die Ersatzpflegekraft dokumentiert ihre Einsätze mit Datum und Stunden. Diese Nachweise reichen Sie zusammen mit dem Antrag ein.
Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich nicht übertragen — planen Sie die Verhinderungspflege deshalb über das Jahr verteilt.
Häufige Fragen
Wie lange wird die Verhinderungspflege bezahlt?
Bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, auch stundenweise aufteilbar.
Darf ein naher Angehöriger die Ersatzpflege übernehmen?
Ja, aber nicht, wenn er bis zum zweiten Grad verwandt ist oder im selben Haushalt lebt — hier gelten zusätzliche Stundensätze.
Kann ich den Betrag mit Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja, bis zu 843 € aus nicht genutzten Kurzzeitpflege-Mitteln, insgesamt bis 2.528 € pro Jahr.
Muss ich vorher beantragen?
Ja, der Antrag muss vor Beginn der Verhinderungspflege bei der Pflegekasse eingehen.