100%

Moinara als App installieren

Chrome und Edge zeigen das Installations-Symbol in der Adressleiste.

  1. Sehen Sie rechts in der Adressleiste ein Bildschirm-Symbol mit Pfeil? Klicken Sie es an.
  2. Alternativ: Menü oben rechts (⋮) → „App installieren“ bzw. „Diese Seite als App installieren“.
  3. Bestätigen Sie im Dialog mit „Installieren“.
moinaraGesundheitsportal für Senioren
Zurück zum Ratgeber
Pflege

Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt

Wer einen Angehörigen pflegt, darf selbst krank werden oder in Urlaub fahren. Die Verhinderungspflege finanziert in dieser Zeit eine Ersatzpflegekraft — vorausgesetzt, der Antrag kommt rechtzeitig.

Voraussetzungen

Die pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt werden. Die Verhinderung ist auf insgesamt sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Ersatzpflege kann eine andere Privatperson, ein Pflegedienst oder eine Einrichtung sein. Wichtig: Die Ersatzperson darf nicht mit der pflegenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht im selben Haushalt leben.

Wie viel die Kasse zahlt

Die Kasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige gilt zusätzlich eine Obergrenze pro Stunde.

Der Betrag lässt sich mit nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken: um bis zu 843 €, insgesamt also bis 2.528 € im Jahr.

Wird die Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet, sind auch einzelne Tage oder Stunden möglich — Sie müssen nicht sechs Wochen am Stück nehmen.

Antrag und Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Verhinderungspflege gestellt werden. Wer erst nach dem Urlaub einreicht, riskiert die Ablehnung.

Praktisch bewährt: Die Ersatzpflegekraft dokumentiert ihre Einsätze mit Datum und Stunden. Diese Nachweise reichen Sie zusammen mit dem Antrag ein.

Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich nicht übertragen — planen Sie die Verhinderungspflege deshalb über das Jahr verteilt.

Häufige Fragen

Wie lange wird die Verhinderungspflege bezahlt?

Bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, auch stundenweise aufteilbar.

Darf ein naher Angehöriger die Ersatzpflege übernehmen?

Ja, aber nicht, wenn er bis zum zweiten Grad verwandt ist oder im selben Haushalt lebt — hier gelten zusätzliche Stundensätze.

Kann ich den Betrag mit Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja, bis zu 843 € aus nicht genutzten Kurzzeitpflege-Mitteln, insgesamt bis 2.528 € pro Jahr.

Muss ich vorher beantragen?

Ja, der Antrag muss vor Beginn der Verhinderungspflege bei der Pflegekasse eingehen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Mehr zur Pflegeversicherung