Schwerbehindertenausweis: Welche Vorteile er bringt
Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 führt zum Schwerbehindertenausweis. Er bringt steuerliche Vorteile, Nachteilsausgleiche und — bei Merkzeichen — teils erhebliche Erleichterungen.
Steuerliche Vorteile
Der Behinderten-Pauschbetrag staffelt sich nach dem Grad der Behinderung: 384 € bei GdB 20 bis 2.840 € bei GdB 100.
Bei Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit (Merkzeichen H, Bl, TBl) beträgt der Pauschbetrag unabhängig vom GdB 7.400 €.
Zusätzlich sind behinderungsbedingte Fahrtkosten und außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie über der zumutbaren Belastung liegen.
Nachteilsausgleiche
Mit Merkzeichen G ist die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr möglich — allerdings mit einem Eigenanteil bei der Wertmarke, der bei Merkzeichen H oder Bl entfällt.
Weitere Vorteile: Steuerfreistellung beim Arbeitslohn nach § 3 Nr. 1a EStG, Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer und besonderer Kündigungsschutz.
Bei Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) gilt ein Parkerleichterungsausweis mit eigenen Parkflächen.
Antrag und Fristen
Der Antrag läuft über das Versorgungsamt der jeweiligen Region; ärztliche Befunde und eine Liste der behandelnden Ärzte gehören dazu.
Der Bescheid gilt rückwirkend ab Antragsmonat. Bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Der Grad der Behinderung ist unabhängig vom Pflegegrad — ein Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem GdB und umgekehrt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
384 € bei GdB 20 bis 2.840 € bei GdB 100; bei Hilflosigkeit oder Blindheit 7.400 €.
Bekomme ich automatisch den Ausweis bei Pflegegrad?
Nein, Pflegegrad und Grad der Behinderung sind getrennt zu beantragende Verfahren.
Was bringt Merkzeichen G?
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr gegen eine Wertmarke.
Wo beantrage ich den Ausweis?
Beim zuständigen Versorgungsamt, in der Regel über die Stadt- oder Kreisverwaltung.