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Steuern

Pflege-Pauschbetrag

Ein steuerlicher Pauschbetrag für Personen, die einen nahen Angehörigen unentgeltlich pflegen.

Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung geltend machen — ohne Einzelnachweise über die entstandenen Kosten.

Die Höhe ist gestaffelt: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Personen mit dem Merkzeichen „H“.

Voraussetzung ist, dass keine Bezahlung für die Pflege erfolgt und kein Pflegegeld an die pflegende Person weitergeleitet wird, das als Einnahme gewertet würde.

Alternativ können tatsächlich entstandene außergewöhnliche Belastungen mit Einzelnachweis geltend gemacht werden, wenn diese höher als der Pauschbetrag ausfallen.

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