Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat
Viele Pflegebedürftige und Angehörige kaufen Verbrauchsmaterial selbst, obwohl die Pflegekasse dafür einen festen Monatsbetrag zahlt. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und ist nicht an Einkommen gebunden.
Was übernommen wird
Die Kasse zahlt bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Saug- und Wundauflagen.
Der Betrag gilt pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Pflegegrad — auch bei Pflegegrad 1.
So funktioniert die Abrechnung
In der Regel liefern zugelassene Anbieter die Materialien direkt und rechnen mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen dann nichts oder nur einen geringen Eigenanteil.
Voraussetzung ist ein Vertrag mit einem Anbieter, der mit Ihrer Pflegekasse abrechnet. Ein Anruf bei der Kasse nennt zugelassene Lieferanten in Ihrer Region.
Kaufen Sie nicht auf Vorrat auf eigene Rechnung: Ohne vorherige Absprache erstattet die Kasse die Kosten meist nicht.
Abgrenzung zu anderen Hilfsmitteln
Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel — Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Treppenlift — laufen über einen anderen Topf und sind meist zuzahlungsfrei.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau werden mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst, ebenfalls ab Pflegegrad 1.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Monatsbetrag?
Bis zu 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Betrag?
Ab Pflegegrad 1, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Muss ich die Materialien selbst kaufen?
Meist liefert ein zugelassener Anbieter direkt und rechnet mit der Kasse ab.
Kann ich den Betrag ansparen?
Nein, nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.