Pflegegrad 1: Was Sie trotz niedriger Einstufung bekommen
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung und bringt kein klassisches Pflegegeld. Trotzdem lohnt sich der Antrag: Es gibt einen Entlastungsbetrag, Zuschüsse für das Wohnumfeld und einen Anspruch auf Pflegeberatung.
Was Pflegegrad 1 bringt
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zu und darf für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfen genutzt werden.
Hinzu kommen 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen barrierefreien Badumbau gibt es Zuschüsse bis 4.180 € je Maßnahme, ebenfalls bereits ab Pflegegrad 1.
Was es nicht gibt
Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — die beginnen erst ab Pflegegrad 2. Auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Bei vollstationärer Pflege gibt es für Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 € monatlich zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Warum sich der Antrag trotzdem lohnt
Pflegegrad 1 eröffnet Zugang zu Leistungen, die den Alltag spürbar entlasten — gerade der Entlastungsbetrag wird oft nicht abgerufen, weil er unbekannt ist.
Außerdem ist die Einstufung eine Voraussetzung für weitere Hilfen, etwa Schwerbehindertenausweis-Merkzeichen oder steuerliche Pauschbeträge. Und verschlechtert sich der Zustand, ist der Weg zur Höherstufung kürzer.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, Pflegegeld und Pflegesachleistung beginnen ab Pflegegrad 2.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
131 € monatlich, verwendbar für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Bekomme ich Zuschüsse für einen Badumbau?
Ja, bis zu 4.180 € je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Er verfällt am Jahresende, ist aber im Folgejahr bis Ende Juni übertragbar.