Heimunterbringung: Mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen
Die pflegebedingten Kosten im Heim trägt die Pflegekasse nur teilweise. Der Eigenanteil liegt bundesweit häufig bei über 2.000 € pro Monat — ein Wert, der sich durch verschiedene Maßnahmen reduzieren lässt.
Was die Kasse zahlt
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Betrag: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5.
Alles darüber hinaus — Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage — zahlen Sie selbst. Hinzu kommt der pflegebedingte Eigenanteil, der je nach Einrichtung sehr unterschiedlich ausfällt.
Was den Eigenanteil senkt
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann auch im Heim genutzt werden, soweit er nicht anderweitig verbraucht ist.
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen bei der Entscheidung, möglichst lange zu Hause zu bleiben — oft die günstigere Variante.
Prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII besteht. Diese Leistung setzt erst bei Vermögen und Einkommen unterhalb der Schonvermögensgrenzen an.
Vorher rechnen, nicht danach
Fordern Sie von jeder Einrichtung eine transparente Aufstellung des Eigenanteils für Ihren konkreten Pflegegrad. Vergleichen Sie mehrere Einrichtungen, die Spannbreite ist erheblich.
Bedenken Sie: Nach einem Heimeinzug sinkt der Anspruch auf häusliche Pflegeleistungen. Tages- oder Kurzzeitpflege lassen sich dagegen vorher gut ausprobieren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Häufig über 2.000 € monatlich, abhängig von Bundesland, Einrichtung und Pflegegrad.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 im Heim?
1.319 € monatlich zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Gibt es staatliche Hilfe?
Ja, Hilfe zur Pflege nach SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Kann ich den Entlastungsbetrag im Heim nutzen?
Ja, 131 € monatlich, soweit nicht anderweitig in Anspruch genommen.