Rentenversicherung für Pflegepersonen
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige übernimmt.
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen unentgeltlich pflegt, wird von der Pflegekasse rentenversichert.
Die Beiträge zahlt die Pflegekasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung — für die pflegende Person entstehen dadurch keine Kosten, aber ein realer Zuwachs an Rentenansprüchen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und wöchentlichem Zeitaufwand und wird automatisch bei der Pflegekasse mitbeantragt, sobald der Pflegegrad feststeht.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige während dieser Zeit gesetzlich unfallversichert.
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