Grundrente
Ein Zuschlag zur Rente für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber eine niedrige Rente beziehen.
Die Grundrente ist ein automatischer Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten (Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege) und unterdurchschnittlichem Verdienst.
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig — die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch bei jeder Rentenberechnung anhand der Versicherungszeiten.
Die Höhe hängt vom individuellen Einkommen während des Erwerbslebens ab und wird über einen Zuschlag auf die Entgeltpunkte berechnet, gedeckelt auf 80 % des Durchschnittsverdienstes.
Auch bestehende Renten wurden rückwirkend geprüft und gegebenenfalls automatisch um den Grundrentenzuschlag erhöht.
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