Tagespflege oder häusliche Pflege: Was passt zu wem?
Wenn die Pflege zu Hause an Grenzen stößt, ist Tagespflege oft der richtige Zwischenschritt — kein vollständiger Umzug ins Heim, aber Entlastung für den Tag. Die Kasse zahlt dafür eigene Beträge.
Was Tagespflege leistet
In einer Tagespflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut, gepflegt und versorgt — inklusive Mahlzeiten und Aktivierung. Abends kehren sie nach Hause zurück.
Das entlastet pflegende Angehörige, die tagsüber arbeiten, und gibt Struktur im Alltag. Für viele ist es der Übergang zwischen häuslicher Pflege und stationärer Unterbringung.
Was die Kasse zahlt
Tages- und Nachtpflege werden mit eigenen Beträgen gefördert: bei Pflegegrad 2 bis zu 721 €, bei Pflegegrad 3 bis 1.357 €, bei Pflegegrad 4 bis 1.685 € und bei Pflegegrad 5 bis 2.085 € pro Monat.
Diese Leistung ist zusätzlich zum Pflegegeld möglich, nicht alternativ — ein häufiges Missverständnis. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Hinzu kommen Fahrtkosten zur Einrichtung, die die Kasse in der Regel übernimmt, und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Wann häusliche Pflege besser passt
Wer den vertrauten Alltag und die eigene Wohnung braucht, ist mit häuslicher Pflege plus Entlastungsangeboten oft besser dran. Pflegegeld (347 bis 990 €) und Pflegesachleistung (796 bis 2.299 €) lassen sich kombinieren.
Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf: Wenn nachts Hilfe nötig ist oder Sturzgefahr besteht, reicht Tagespflege nicht aus. Dann sind Kombinationen aus Tagespflege, Pflegedienst und technischen Hilfen sinnvoll.
Häufige Fragen
Kann ich Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig bekommen?
Ja, Tagespflege ist eine zusätzliche Leistung zum Pflegegeld, kein Ersatz.
Wie viel zahlt die Kasse für Tagespflege?
Je nach Pflegegrad zwischen 721 € und 2.085 € pro Monat.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?
Ab Pflegegrad 2.
Werden Fahrtkosten übernommen?
In der Regel ja, für den Transport zur und von der Tagespflegeeinrichtung.