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Pflege

Pflege und Beruf: Wie viel Auszeit steht Angehörigen zu?

Wer einen Angehörigen pflegt, muss oft kurzfristig aus dem Beruf aussteigen. Der Gesetzgeber kennt dafür mehrere Freistellungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlicher finanzieller Absicherung.

Zehn Tage bei akuter Pflegesituation

Tritt eine Pflegesituation plötzlich ein, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage unbezahlt der Arbeit fernbleiben (§ 2 PflegeZG) — unabhängig von der Betriebsgröße.

Für diese Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung der Pflegekasse. Der Antrag läuft über die Pflegekasse; sie braucht eine Bescheinigung über die akute Situation.

Pflegezeit bis sechs Monate

Wer einen nahen Angehörigen häuslich pflegt, kann sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen (§ 3 PflegeZG). Der Anspruch gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

Die Freistellung ist unbezahlt. Wer in dieser Zeit kein Einkommen hat, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Familienpflegezeit bis 24 Monate

Die Familienpflegezeit erlaubt eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate (§ 2 FPfZG) — ebenfalls mit Darlehensoption zur Überbrückung.

Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich kombinieren; die Gesamtdauer ist begrenzt. Beide müssen Sie rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen.

Praktischer Hinweis: Klären Sie vorher, wer die Pflege während Ihrer Arbeitszeit übernimmt — Tagespflege, Pflegedienst oder andere Angehörige.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich bei einer plötzlichen Pflegesituation fehlen?

Bis zu zehn Arbeitstage, unabhängig von der Betriebsgröße, mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Ist die Pflegezeit bezahlt?

Nein, aber es gibt ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Gilt die Pflegezeit in jedem Betrieb?

Die sechsmonatige Pflegezeit gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; die zehntägige Freistellung gilt immer.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Bei unbezahlter Freistellung müssen Sie die Beiträge in der Regel selbst tragen — klären Sie das vorher mit Ihrer Krankenkasse.

Bereit für den nächsten Schritt?

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