Grundrente beantragen: Muss ich das selbst tun?
Anders als viele Sozialleistungen muss die Grundrente nicht gesondert beantragt werden — die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch. Es gibt aber Fälle, in denen aktives Handeln sinnvoll ist.
Automatische Prüfung
Bei jeder Rentenberechnung – ob bei Neurente oder Bestandsrente – prüft die Rentenversicherung automatisch, ob mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorliegen und der Verdienst unterdurchschnittlich war.
Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Zuschlag ohne Antrag berechnet und ausgezahlt beziehungsweise nachträglich gutgeschrieben.
Wann Sie trotzdem aktiv werden sollten
Fehlen der Rentenversicherung Angaben zum Einkommen, etwa weil Unterlagen aus dem Ausland oder von Selbstständigkeit nicht automatisch vorliegen, kann eine Nachfrage bei der Rentenversicherung nötig sein.
Wer den Verdacht hat, keinen Zuschlag erhalten zu haben, obwohl die Voraussetzungen erfüllt scheinen, kann eine Überprüfung des Rentenbescheids beantragen.
Häufige Fragen
Muss ich die Grundrente extra beantragen?
Nein, sie wird automatisch bei jeder Rentenberechnung geprüft.
Wie viele Beitragsjahre sind für die Grundrente nötig?
Mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten.
Was tun, wenn ich trotz Anspruch keinen Zuschlag erhalten habe?
Eine Überprüfung des Rentenbescheids bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.