Rente mit 63: Wer sie bekommt und mit welchen Abschlägen
Die „Rente mit 63“ ist umgangssprachlich für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte — sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren, teils abschlagsfreien Renteneintritt.
Voraussetzungen
Anspruch haben Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren (Wartezeit), zu denen Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten und bestimmte Ersatzzeiten zählen.
Das tatsächliche Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise mit dem Geburtsjahrgang an und liegt inzwischen über 63 Jahren.
Abschläge bei früherem Eintritt
Wer die 45 Beitragsjahre nicht erreicht, aber mindestens 35 Jahre vorweisen kann, hat Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte — hier fallen Abschläge von 0,3 % pro Monat vor dem Regelalter an.
Diese Abschläge gelten dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit und lassen sich nur durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung teilweise kompensieren.
Antrag stellen
Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, idealerweise drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn über eine Beratungsstelle oder online.
Eine kostenlose Rentenauskunft zeigt vorab, wie viele Beitragsjahre bereits angerechnet sind und wie hoch die Rente ausfallen würde.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Beitragsjahren ist die Rente mit 63 abschlagsfrei?
Ab 45 Beitragsjahren, je nach Geburtsjahrgang auch erst etwas später als mit 63.
Wie hoch sind die Abschläge bei früherem Renteneintritt?
0,3 % pro Monat vor dem individuellen Regelalter, dauerhaft für die gesamte Rentenlaufzeit.
Zählen Kindererziehungszeiten zu den 45 Beitragsjahren?
Ja, Kindererziehungs- und bestimmte Pflegezeiten werden angerechnet.